Wissenswertes / Allgemeine Informationen / FAQ

Was benötige ich alles für eine Zulassung?

Sie benötigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher KFZ-Schein)
  • gültigen Tüv-Bericht
  • gültigen Personalausweis im Original
  • EVB-Nummer Ihrer Versicherung

Die entsprechende Zulassungsvollmacht sowie das SEPA - Basislastschriftmandat für die KFZ-Steuer füllen wir mit Ihnen gemeinsam vor Ort aus.

Ein Wunschkennzeichen können wir Ihnen ebenfalls gerne raussuchen.

 Woran erkenne ich ein unfallfreies Fahrzeug?

Bevor wir klären, woran man ein unfallfreies Fahrzeug erkennt müssen wir zuerst die Definition eines „Unfallschaden“ kennen.

Da die Definition, „was ist überhaupt ein Unfallschaden?“ nicht geklärt ist, kann man ein unfallfreies Fahrzeug nie erkennen. Selbst eine Nachlackierung im Auslieferungswerk, beispielsweise aufgrund einer Qualitätskontrolle, gilt im Nachgang als Unfallschaden. Es ist gerade bei Gebrauchtfahrzeugen sehr schwer ein Fahrzeug zu finden, welches keinen Kratzer, keine Delle oder keine Nachlackierung aufweist.

Da wir als Autohaus Kleinfeldt GmbH jeden Kratzer oder jede Nachlackierung als Unfall sehen, gibt es bei uns kein Unfallfreies Fahrzeug. 

In unseren Kaufverträgen finden Sie daher bei jedem Fahrzeug die Information: „Rep. Schaden, eine Nachlackierung gilt auch als Schaden“.

E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram